2. Stunde: 8:40-9:30
3. Stunde: 9:45-10:35
4. Stunde: 10:40-11:30
5. Stunde: 11:40-12:30
Ende der GLZ: ca. 14:30
Sprechstunden:
Für Gespräche ist es günstig, einen Termin zu vereinbaren, um dafür ausreichend Zeit zur Verfügung zu haben. Gespräche während der Aufsichts- und Unterrichtszeit sind zu vermeiden.
Einlass in die Schule:
Einlass in das Schulgebäude ist um 07:30 Uhr. Vor dieser Zeit gibt es keine Aufsicht.
Ab 7:45 Uhr ist das Schulgebäude versperrt.
Grundregeln
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens, der Begegnung und des respektvollen Miteinanders.
Damit sich alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen und Mitarbeitende wohlfühlen können, sind gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich.
Die grundlegenden Verhaltensregeln, die für ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft gelten, werden vorausgesetzt.
Dazu zählen insbesondere ein höflicher Umgang, die Achtung der Würde und der Rechte anderer sowie die Rücksichtnahme auf Mitmenschen und deren Eigentum.
Die folgende Auflistung ergänzt diese allgemeinen Regeln um schulische Bestimmungen und schafft einen verlässlichen Rahmen für den gemeinsamen Schulalltag. Sie stellt jedoch keine vollständige Hausordnung dar.
Regeln und Fragen des Verhaltens in der Schule werden laufend gemeinsam mit den Schüler*innen besprochen, reflektiert und bei Bedarf weiterentwickelt. Dadurch bleibt die Hausordnung ein lebendiger Bestandteil des schulischen Zusammenlebens.
- Einlass der Schüler*innen in das Schulhaus, Beginn der Aufsichtspflicht: 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
- Entlassung der Schüler*innen, Ende der Aufsichtspflicht: Unmittelbar nach dem Unterrichtsende. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Verlassen des Schulgebäudes (Eingangstür)
- Die Eingangstür bleibt während der Unterrichtszeit verschlossen. Der Fluchtweg ist dadurch nicht beeinträchtigt.
- Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgebäudes und der Liegenschaft ohne Zustimmung einer berechtigten Person (z.B. Lehrkraft) während des Unterrichts untersagt.
- Bei Erkrankung eines Kindes sollte eine Verständigung (vor Unterrichtsbeginn) erfolgen.
- Jede Entschuldigung muss eine entsprechende Begründung enthalten (Erkrankung, notwendige Erholungsaufenthalte, familiäre Angelegenheiten…).
- Freistellungen vom Unterricht erfolgen durch die Schulleitung bzw. Klassenlehrerin nur in begründeten Fällen!
- Bei längerer Erkrankung kann von der Schule ein ärztliches Attest eingefordert werden.
- Störung des Unterrichtes: Eine Störung des Unterrichtes sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
- Für längere Aussprachen mit einer Lehrperson soll die Sprechstunde genutzt werden. Die Zeit vor dem Unterrichtsbeginn ist dafür nicht geeignet (Aufsicht, Vorbereitung,…).
- In schulischen Angelegenheiten sollte von allen Beteiligten eine entsprechende Gesprächsform eingehalten werden.
- Aufgaben der Eltern: Die Schultasche der Kinder sollte täglich kontrolliert werden. Mitteilungsheft, Unterschriften, Hausaufgaben, Beachtung des Stundenplanes (BSP, WE,…)
- Die Verwendung von Handys und Smart Watches ist Schüler*innen nicht gestattet.
- Kopftuchverbot für Schüler*innen unter 14 Jahren.
- Für Bewegung und Sport gelten die Richtlinien des Bildungsministeriums und der Bildungsdirektion:
- Schmuck ist abzulegen oder abzukleben.
- Geeignete Sportbekleidung ist zu tragen.
- Brillenträger haben die Brille abzulegen, außer es handelt sich um nicht splitterbares Material.
- Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.